Gesundheitsakte 2.0 – Der Konflikt zwischen Digitalisierung und Datenschutz
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Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland kaum digital Dass es hierzulande in Sachen Digitalisierung starke Defizite gibt, unterstreicht einmal mehr die McKinsey-Studie „eHealth Monitor 2020 Deutschlands Weg in die digitale Ges…
- Demnach kommunizierten 93 Prozent der deutschen niedergelassenen Ärzte im vergangenen Jahr überwiegend in Papierform mit Krankenhäusern.
- Nur 44 Prozent der Gesundheitseinrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Praxen tauschten Daten digital aus.
- Europa will anschieben

Der EPSCO will einen Fahrplan für einen europäischen Gesundheitsdatenraum festlegen – einschließlich konkreter Maßnahmen und Vorschläge. Quelle: Adobe Stock / ad_hominem
Um hier Bewegung ins Spiel zu bringen, will der Europäische Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) einen Fahrplan für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space/EHDS) festlegen – einschließlich konkreter Maßnahmen und Vorschläge, die die Gesundheitsversorgung der EU-Bürger verbessern.
Der EHDS soll unter dem Dach der europäischen Datenstrategie etabliert werden. Er soll den Austausch von Gesundheitsdaten fördern und die Forschung über neue Präventionsstrategien sowie Behandlungen, Medikamente, medizinische Geräte und Ergebnisse unterstützen. Die Initiative zielt darauf, Hürden einer grenzüberschreitenden Bereitstellung digitaler Gesundheitsdienste zu beseitigen.
Datenschützer bremsen
Bei vielen Bürgern gibt es allerdings noch Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Bundesdruckerei zeigte, dass genau die für jeweils die Hälfte der Befragten Gesundheitsschutz und Datenschutz gleich wichtig sind.

Datenschützer bremsen: Viele Bürger haben noch Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz. Quelle: Adobe Stock / Asawin
Und auch bei der Einführung der eigentlich für 1. Januar 2021 geplanten elektronische Patientenakte (ePA) hat derBundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) bei den Krankenkassen Nachbesserungen angemahnt. „Ich rege dringend an, dass Ihre Krankenkassen ab dem 1. Januar 2021 ihren Versicherten nur eine solche elektronische Patientenakte anbietet, die den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht“.
Laut Kelber ist das derzeit nicht der Fall, da die ePA zu Beginn den Versicherten nicht die Möglichkeit gibt, ein feingranulares Datenmanagement anzubieten. Mit diesem Datenmanagement sollen Versicherte einzelnen Ärzten ihre Daten freigeben, aber auch sperren können. Diese Anwendung wird erst 2022 zur Verfügung stehen.
Starker Handlungsbedarf
„Im Gesundheitswesen besteht großer Nachholbedarf hinsichtlich Digitalisierung. Für Patienten bietet dies erhebliche Vorteile, beispielsweise in einer schnellen und einfachen Aufnahme im Krankenhaus oder bei der Einholung von Zweitmeinungen. Wie das Beispiel Vastaamo.fi zeigt, sind diese Daten allerdings auch ein attraktives Ziel für Hacker. Eine bundesweite Einführung muss mit starken Sicherheitsvorkehrungen einhergehen,“ erklärt Götz Blechschmidt, Geschäftsführer von msecure. „Die Weitergabe von medizinischen Daten für Forschungszwecke ist eine wichtige Grundlage für wissenschaftliche und technische Innovationen. Die Anonymisierung solcher Daten ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, doch je mehr Daten gesammelt werden, desto eher lassen sich wieder einzelne Personen identifizieren. Eine Weitergabe an die Industrie bedarf klarer Auflagen und Kontrollen zum Datenschutz.“
Die Dienstleistungen von msecure helfen Ihnen, mit sensiblen Daten gut umzugehen. Erfahren Sie hier mehr.
Key Facts
DSGVO-Bußgelder: Europäische Datenschutzbehörden verhängten bisher über 4,5 Milliarden Euro an Strafen.
Datenpannen: 83 Prozent der Unternehmen erleben mehr als eine Datenschutzverletzung pro Jahr.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit?
Datenschutz regelt den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten (Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Betroffenenrechte). Datensicherheit umfasst die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz aller Daten vor Verlust, Manipulation oder unbefugtem Zugriff.
Braucht jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
In Deutschland ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, oder wenn besondere Kategorien von Daten (z.B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden.
Welche Rechte haben Betroffene nach der DSGVO?
Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruchsrecht. Unternehmen müssen Anfragen innerhalb eines Monats beantworten.
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Quelle Titelbild: ivector
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