5. Mai 2020 | Artikel drucken | |

Corona-App nach dem Vorbild Singapurs

Verpflichtend, auf freiwilliger Basis – oder am besten gar nicht? Die Diskussion um die Einführung einer Corona-App verdeutlicht die rechtlichen Hürden im Zusammenhang mit dem Datenschutz in der Covid-19-Krise. Eine Corona-App nach dem Vorbild Singapurs soll eine datenschutzfreundliche Technologie bieten.

Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, wird die Einführung von Tracking-Apps diskutiert. Indem Standortdaten des Nutzers aufgezeichnet werden, sollen Infektionsketten erkannt werden.

Sparsame Verwendung persönlicher Daten

Singapurs App „Trace Together“ (deutsch: „gemeinsam aufspüren“) nutzt die Übertragungstechnik via Bluetooth. Der Vorteil im Kontext sensibler privater Daten: Die App greift nicht auf Standortdaten zurück, wie etwa bei der Verwendung von Funkzellendaten oder Satellitenortung. Über Bluetooth-Technologie wird der Abstand zwischen Personen gemessen und anschließend lokal und anonymisiert auf dem Mobiltelefon gespeichert.

Damit soll die App die Privatsphäre ihrer Nutzer schützen. Statt den Namen des Nutzers abzufragen, werden temporäre IDs generiert.

Das Prinzip ist schlüssig: Wird bei einer Person eine Erkrankung an Covid-19 festgestellt, kann sie die lokal gespeicherten Daten an die verantwortliche Behörde senden. Von dort aus werden sämtliche Endgeräte, die sich in den letzten 21 Tagen in unmittelbarer Reichweite zu dem Erkrankten befanden, per Push-Notification anonymisiert benachrichtigt. Ist das der Fall, soll sich die kontaktierte Person in Quarantäne begeben. Die Identität der betroffenen Personen wird im gesamten Prozess nicht preisgegeben.

Corona-App ist freiwillig zu installieren

„Trace Together“ ist eine freiwillige Lösung. Mit der freigestellten Installation der App geben Nutzer ihre Einwilligung zur Verarbeitung sensibler Daten. Die Erteilung einer Einwilligung durch die betroffenen Bürger selbst, würde datenschutzrechtliche Bedenken einer Tracking-App im Zusammenhang mit der DSGVO zu einem gewissen Maße ausräumen.

Quelle Titelbild: iStock / petovarga

Hier schreibt Alec für Sie

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