5. Mai 2020 | Artikel drucken | |

Corona-App nach dem Vorbild Singapurs

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Verpflichtend, auf freiwilliger Basis – oder am besten gar nicht? Die Diskussion um die Einführung einer Corona-App verdeutlicht die rechtlichen Hürden im Zusammenhang mit dem Datenschutz in der Covid-19-Krise. Eine Corona-App nach dem Vorbild Singapurs soll eine datenschutzfreundliche Technologie bieten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Diskussion um die Einführung einer Corona-App verdeutlicht die rechtlichen Hürden im Zusammenhang mit dem Datenschutz in der Covid-19-Krise.
  • Das Prinzip ist schlüssig: Wird bei einer Person eine Erkrankung an Covid-19 festgestellt, kann sie die lokal gespeicherten Daten an die verantwortliche Behörde senden.
  • Von dort aus werden sämtliche Endgeräte, die sich in den letzten 21 Tagen in unmittelbarer Reichweite zu dem Erkrankten befanden, per Push-Notification anonymisiert benachrichtigt.
  • Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, wird die Einführung von Tracking-Apps diskutiert.

Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, wird die Einführung von Tracking-Apps diskutiert. Indem Standortdaten des Nutzers aufgezeichnet werden, sollen Infektionsketten erkannt werden.

Sparsame Verwendung persönlicher Daten

Singapurs App „Trace Together“ (deutsch: „gemeinsam aufspüren“) nutzt die Übertragungstechnik via Bluetooth. Der Vorteil im Kontext sensibler privater Daten: Die App greift nicht auf Standortdaten zurück, wie etwa bei der Verwendung von Funkzellendaten oder Satellitenortung. Über Bluetooth-Technologie wird der Abstand zwischen Personen gemessen und anschließend lokal und anonymisiert auf dem Mobiltelefon gespeichert.

Damit soll die App die Privatsphäre ihrer Nutzer schützen. Statt den Namen des Nutzers abzufragen, werden temporäre IDs generiert.

Das Prinzip ist schlüssig: Wird bei einer Person eine Erkrankung an Covid-19 festgestellt, kann sie die lokal gespeicherten Daten an die verantwortliche Behörde senden. Von dort aus werden sämtliche Endgeräte, die sich in den letzten 21 Tagen in unmittelbarer Reichweite zu dem Erkrankten befanden, per Push-Notification anonymisiert benachrichtigt. Ist das der Fall, soll sich die kontaktierte Person in Quarantäne begeben. Die Identität der betroffenen Personen wird im gesamten Prozess nicht preisgegeben.

Corona-App ist freiwillig zu installieren

„Trace Together“ ist eine freiwillige Lösung. Mit der freigestellten Installation der App geben Nutzer ihre Einwilligung zur Verarbeitung sensibler Daten. Die Erteilung einer Einwilligung durch die betroffenen Bürger selbst, würde datenschutzrechtliche Bedenken einer Tracking-App im Zusammenhang mit der DSGVO zu einem gewissen Maße ausräumen.

Key Facts

Betroffenenrechte: Die Zahl der Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO stieg seit 2018 um über 400 Prozent.

Meldepflicht: Datenpannen müssen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Häufige Fragen

Welche Strafen drohen bei DSGVO-Verstößen?

Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzforderungen von Betroffenen.

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Eine DSFA ist eine systematische Bewertung der Risiken einer Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen. Sie ist Pflicht, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt – etwa bei Profiling, Videoüberwachung oder der Verarbeitung besonderer Datenkategorien.

Gilt die DSGVO auch für kleine Unternehmen?

Ja, die DSGVO gilt größenunabhängig für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet. Kleine Unternehmen profitieren von wenigen Erleichterungen (z.B. kein Verarbeitungsverzeichnis unter 250 Mitarbeitern bei nicht-risikobehafteter Verarbeitung), müssen aber alle Grundprinzipien einhalten.

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Quelle Titelbild: iStock / petovarga

Alec Chizhik

Hier schreibt Alec Chizhik für Sie

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