Strittiges Gesetz zur Überwachung von Messenger-Diensten
Der Bundestag verabschiedete am 22. Juni 2017 das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. Mit anderen Worten bedeutet das, dass es nun möglich ist, die Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp zu überwachen.
Staatstrojaner ermöglichen Zugriff auf Daten
Trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können Daten entweder vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung direkt auf den Geräten abgegriffen werden. Die Behörden müssen dafür sogenannte Staatstrojaner auf den Endgeräten der Betroffenen installieren. Der Wortlaut im Gesetz hierzu ist, dass „mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird“. Bisher wurden mit dieser Vorgehensweise nur Terrorgefahren bekämpft. In Zukunft können Ermittler diese auch bei Straftaten wie Steuerhinterziehung oder Mord und Totschlag einsetzen.
Sicherheitslücken werden größer
IT-Sicherheitsexperten sehen eine große Gefahr in dem neuen Gesetz. Denn für dieses Vorgehen müssen entweder bestehende Sicherheitslücken genutzt oder neue geschaffen werden. Das lockt natürlich auch Hacker und Cyberkriminelle an, die die Sicherheitslücken ausnutzen könnten. Ein solches Szenario ist kein Hirngespinst: Der Befall von hunderttausenden Computern weltweit durch die Ransomware „WannaCry“ war nur möglich, weil die NSA zu Überwachungszwecken eine Sicherheitslücke geschaffen hatte.
Gesetz stößt auf Kritik
De Maizière verteidigt das Gesetz, welches die Koalition gegen die Opposition durchgedrückt hat: „Verschlüsselung schützt zu Recht die Vertraulichkeit der Kommunikation. Verschlüsselung ist aber kein Freibrief für Verbrecher (…) Wir beobachten immer öfter, dass Kriminelle verschlüsselt kommunizieren“.
Das Gesetz wird aber wohl vor dem Bundesgerichtshof landen. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele bezeichnete es als eine Regelung, die „mehr als damals der große Lauschangriff in die Grundrechte der Bürger eingreift“ und kündigte an: „Dieses Gesetz muss spätestens in Karlsruhe fallen.“
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