27. Juni 2017 | Artikel drucken |

Strittiges Gesetz zur Überwachung von Messenger-Diensten

Der Bundestag verabschiedete am 22. Juni 2017 das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. Mit anderen Worten bedeutet das, dass es nun möglich ist, die Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp zu überwachen.

Staatstrojaner ermöglichen Zugriff auf Daten

Trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können Daten entweder vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung direkt auf den Geräten abgegriffen werden. Die Behörden müssen dafür sogenannte Staatstrojaner auf den Endgeräten der Betroffenen installieren. Der Wortlaut im Gesetz hierzu ist, dass „mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird“. Bisher wurden mit dieser Vorgehensweise nur Terrorgefahren bekämpft. In Zukunft können Ermittler diese auch bei Straftaten wie Steuerhinterziehung oder Mord und Totschlag einsetzen.

Sicherheitslücken werden größer

IT-Sicherheitsexperten sehen eine große Gefahr in dem neuen Gesetz. Denn für dieses Vorgehen müssen entweder bestehende Sicherheitslücken genutzt oder neue geschaffen werden. Das lockt natürlich auch Hacker und Cyberkriminelle an, die die Sicherheitslücken ausnutzen könnten. Ein solches Szenario ist kein Hirngespinst: Der Befall von hunderttausenden Computern weltweit durch die Ransomware „WannaCry“ war nur möglich, weil die NSA zu Überwachungszwecken eine Sicherheitslücke geschaffen hatte.

Gesetz stößt auf Kritik

De Maizière verteidigt das Gesetz, welches die Koalition gegen die Opposition durchgedrückt hat: „Verschlüsselung schützt zu Recht die Vertraulichkeit der Kommunikation. Verschlüsselung ist aber kein Freibrief für Verbrecher (…) Wir beobachten immer öfter, dass Kriminelle verschlüsselt kommunizieren“.

Das Gesetz wird aber wohl vor dem Bundesgerichtshof landen. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele bezeichnete es als eine Regelung, die „mehr als damals der große Lauschangriff in die Grundrechte der Bürger eingreift“ und kündigte an: „Dieses Gesetz muss spätestens in Karlsruhe fallen.“

Key Facts

Ransomware-Schäden weltweit: Über 20 Milliarden Euro jährlich — Tendenz steigend.

Durchschnittliche Ausfallzeit: Unternehmen verlieren im Schnitt 22 Tage Produktivität nach einem Ransomware-Angriff.

Häufige Fragen

Was sind die häufigsten Cyberbedrohungen für Unternehmen?

Laut BSI-Lagebericht sind Ransomware, Phishing, DDoS-Angriffe und Supply-Chain-Kompromittierungen die häufigsten Bedrohungen. Für deutsche Unternehmen kommen regulatorische Risiken (DSGVO, NIS2) hinzu.

Wie viel sollte ein Unternehmen in Cybersicherheit investieren?

Branchenexperten empfehlen 10 bis 15 Prozent des IT-Budgets für Cybersicherheit. Deutsche Unternehmen liegen laut Bitkom im Durchschnitt bei 14 Prozent. Entscheidend ist nicht nur die Höhe, sondern die strategische Verteilung auf Prävention, Erkennung und Reaktion.

Braucht jedes Unternehmen einen CISO?

Nicht jedes Unternehmen braucht einen Vollzeit-CISO, aber jedes braucht eine klare Verantwortlichkeit für IT-Sicherheit auf Geschäftsführungsebene. KMU können auf einen externen CISO (Virtual CISO) zurückgreifen. Mit NIS2 wird die Management-Verantwortung gesetzlich verankert.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele bezeichnete es als eine Regelung, die „mehr als damals der große Lauschangriff in die Grundrechte der Bürger eingreift“ und kündigte an: „Dieses Geset…
  • Juni 2017 das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“.
  • Der Wortlaut im Gesetz hierzu ist, dass „mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird“ .
  • Der Bundestag verabschiedete am 22.
Klaus Hauptfleisch

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