16. März 2019 | Artikel drucken | |

Achtung vor offenen E-Mail-Verteilern!

Auch als Privatperson kann das Versenden von E-Mails schnell einmal gegen die DSGVO verstoßen. Wer seinen Mail-Verteiler nicht im BCC versteckt legt E-Mail-Adressen anderer offen und verstößt dadurch gegen den Schutz personenbezogener Daten.

Am eigenen Leib zu spüren bekam dies ein Mann aus Merseburg. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, soll dieser angeblich wiederholt E-Mails mit hunderten personenbezogenen Mail-Adressen in einem offenen Verteiler verschickt haben. Der Landesbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, hat daraufhin mehrere Geldbußen auf den Mann festgesetzt.

Fast täglich seinen Mails verschickt worden. Dabei handelte es sich den Berichten zu Folge um Beschwerden, Stellungnahmen, aber auch Strafanzeigen gegen Vertreter der Wirtschaft, Presse und Politik. Zum Teil seien E-Mails an bis zu 1.600 Adressen versendet worden. Die Inhalte waren zwar legitim, der Umgang mit den Daten der Empfänger jedoch nicht!


Bose berichtete an den Mittelstand heute:Der Mann hat sich uns gegenüber immer wieder auf die Meinungsfreiheit berufen, aber diese gestattet keine solchen offenen Verteiler. Der Grund ist, dass dadurch ja Rechte Dritter berührt werden. Wir waren in dieser Sache sehr akribisch, haben jeden einzelnen Verstoß sehr genau aufgelistet, um das Ganze auch gerichtsfest zu machen, falls das nötig werden sollte.


 

Die verschiedenen Bußgelder summieren sich dem Bericht zufolge auf 2.628,50 Euro. Bereits einen Tag nach der Mitteilung der Geldbuße sei der Betrag überwiesen worden. Weil der Mann auch nach den Bußgeldbescheiden gegen den Datenschutz verstoßen haben soll, fallen möglicherweise noch weitere Verfahren an.

Ausnahmen gibt es lediglich im privaten Umfeld

Nach Artikel 2 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findet kein Verstoß bei der Datenverarbeitung „durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ statt. Daraus ist zu schließen, dass im reinen privaten Umfeld durchaus das Verschicken von E-Mails an mehreren Personen mit einem offenen E-Mail-Verteiler erlaubt ist.

Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, sobald die Kommunikation außerhalb dieses Bereichs stattfindet.

 

Quelle Titelbild: iStock / Urupong

 

 

Hier schreibt Bernhard für Sie

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