24. April 2019 | Artikel drucken | |

Hilfreiche Tipps: So reagieren Sie richtig bei einer DSGVO-Abmahnung!

In Deutschland wird fleißig abgemahnt! Vor einem Jahr ist die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, verpflichtend für alle in Kraft getreten. Aufgrund der bis heute herrschenden Unsicherheit im Umgang mit den Datenschutzregeln, kommt es häufig zu Verstößen, die Abmahnungen zur Folge haben. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie DSGVO-Abmahnungen vermeiden können und was zu tun ist, wenn doch eine Abmahnung im Briefkasten gelandet ist.

Im besten Fall kann eine Abmahnung „nur“ unangenehm sein, im schlimmsten Fall sehr teuer werden. Eine Abmahnung hat das Ziel, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und zugleich den Rechtsstreit zu klären. Der zeitliche und auch der finanzielle Aufwand wird durch die wegfallenden Gerichtskosten reduziert. Das bedeutet aber nicht, dass es bei einer Abmahnung nicht auch teuer werden kann – im Gegenteil! Trifft der Vorwurf der Abmahnung zu, müssen die Kosten ersetzt werden. In aller Regel muss auch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese besagt, dass der vorgeworfene Verstoß zukünftig unterlassen wird und bei Zuwiderhandeln eine Strafzahlung anfällt.

Diese Verstöße können Ihnen eine Abmahnung einbringen

Wer sich nicht an den Datenschutz hält, hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen, die sich an die strengen gesetzlichen Vorgaben halten. Bei Verstößen gegen die Rechte der Betroffenen oder gegen die Pflichten als Unternehmer besteht Abmahnpotential. Wir zeigen Ihnen was genau abmahnfähig ist:

Datenschutzerklärung der Website

Die allgemeinen Datenschutzhinweise

• Fehlendes SSL-Protokoll

• Fehlerhafte Einbindung von Google Fonts

• Fehlerhafte Einbindung von Google Analytics

•  Einbindung von Facebook like- und share-Buttons

• Fehlende Verschlüsselung von Kontaktformularen

Wenn ein Antrag auf Auskunft nicht richtig, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht Folge geleistet wird

So reagieren Sie richtig, wenn eine Abmahnung vorliegt

Falls tatsächlich eine Abmahnung wegen eines möglichen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

• Ruhe bewahren: Auch wenn die gesetzte Frist knapp erscheint.

• Rechtsberatung einholen: Ein Anwalt kann klären, ob eine Fristverlängerung möglich und die Abmahnung überhaupt zulässig ist.

• Dokumentieren: Abmahnungen werden normalerweise nicht per Einschreiben, sondern regulär per Post verschickt. Zu Dokumentationszwecken sollte daher der Posteingang notiert werden.

• Prüfen: Prüfen Sie die zentralen Punkte der Abmahnung. Den enthaltenen Vorwurf, die Höhe des Streitwerts, etwaige Anzeichen für Rechtsmissbrauch, usw.

• Handeln: Wenn der Vorwurf zutrifft, korrigieren Sie unmittelbar die zutreffenden Punkte. Darüber hinaus wird es sich schwer vermeiden lassen, zusätzlich eine Unterlassungserklärung abzugeben.

• Zukünftige Verstöße vermeiden: Prüfen Sie regelmäßig Ihre datenschutzrechtlich relevanten Dokumente. Sie sollten den aktuellen Regelungen der DSGVO entsprechen. Sonst wird es aufgrund der Unterlassungserklärung teuer.

 

Quelle: iStock/ Urban-Photographer

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