16. April 2018 | Artikel drucken | | |

Deutscher Personalmangel verhindert besseren Datenschutz

Ab dem 25.Mai gilt die neue Datenschutzverodnung (DSGVO) in Europa. Doch Deutschland klagt über ein Mangel an Personal in den Datenschutzbehörden. So werden viele Verstöße gegen das neue Gesetz nicht verfolgt werden, da die Mitarbeiter fehlen. 

Nach Einschätzung zahlreicher Datenschutzbeauftragter können Datenschutz-Verstöße im Internet nach Eintritt des neuen Gesetzes nicht ausreichend nachgegangen werden. Dazu fehlen insgesamt in den 16 Behörden der Länder zu viele Mitarbeiter. Bundesweit sollen nach einer Umfrage der Zeitung Tagesspiegel knapp 100 Mitarbeiter fehlen – das sind zu viele fehlende Mitarbeiter, um das neue Gesetz mit Bedacht durchzuführen.

Experten sind sich einig

Für Margret Hanse, Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein, ist dieses Szenario unvermeidbar: „Ich bezweifle stark, dass wir mit der jetzigen Ausstattung die Instrumente der DSGVO vernünftig nutzen können.“ Prinzipiell stehen hohe Geldstrafen bei Verstoß gegen das DSGVO aus, jedoch können diese aufgrund des Personalmangels und der Resilenz der Regierung, mehr Mitarbeiter zu stellen, nicht vollzogen werden.

Auf hohe Belastungen für die Behörden hatte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff schon früher aufmerksam gemacht. Der Präsident des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig forderte zudem die personellen Möglichkeiten „neu zu justieren“. Diese behördliche Hürde wird für die Durchsetzung des Gesetzes noch Konsequenzen aufzeigen.

Dieser Beitrag basiert in Teilen auf einen Beitrag von  heise.de

Quelle Titelbild: iStock / TommL

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