13. April 2018 | Artikel drucken | |

DSGVO in Europa: Ein Meilenstein, der noch nicht ausreicht

Ab Mai 2018 tritt die europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit ihr soll mehr Klarheit im Bezug auf Datenschutz und vor allem ADM-Systeme geschaffen werden. Somit werden den Nutzern mehr Rechte und Transparenz über die Verarbeitung ihrer Daten geboten. Doch der Meilenstein weist gravierende Probleme auf. 

Europaweit greift ab dem 25.Mai 2018 die neue Datenschutzverordnung (DSGVO), durch welche mehr Kontrolle und Transparenz bezüglich von Nutzerdaten garantiert wird. Vor allem das Wissens-Vakuum beim Thema algorithmischen Entscheidungssysteme und künstliche Intelligenz (KI) soll mit der neuen Regelung gefüllt werden. So sollen Nutzer mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten bekommen, was vor allem durch Maßnahmen im Datenschutz der Unternehmen garantiert wird.

DSGVO greift oft zu kurz

Für die europäischen Datenschutzstandard und Auskunftsrechte der Bürger sei die Datenschutzverordnung ein wichtiger Schritt, so Ralph Müller-Eiselt, Digitalisierungsexperte der Bertelsmann Stiftung. Allerdings weißt er auch darauf hin, dass die Verordnung vor allem bei den neuen Technologien wie Algorithmen und künstlicher Intelligenz zu kurz greift. Eine Analyse im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigte, dass die Datenschutzverordnung nur für vollkommen automatisierte ADM-Systeme (algorithmic decision making, kurz ADM) gilt, jene Systeme die menschlicher Bedienung bedürfen von der Verordnung jedoch ausgeschlossen sind.

Zudem steht zunächst das Wohl des Einzelnen im Vordergrund. Doch durch dieses individuelle Auskunft- und Abwehrrecht kann die DSGVO nicht zur Evaluation der Diskriminierung bestimmter Gruppe durch Algorithmen angewendet werden. „Für die fehlerhafte Bewertung oder systematische Diskriminierung ganzer Gruppen durch automatisierte Entscheidungen ist die neue Regulierung blind“, erklärte Studienautor Wolfgang Schulz. Ob beispielsweise bei einer Bewerbung das Geschlecht oder der Wohnort als Ausschlusskriterium gewählt worden ist, kann somit nicht nachvollzogen werden.

Der Anfang ist gemacht

Trotz der noch großen Lücken in der DSGVO wird durch sie in Europa ein Meilenstein gesetzt. Zudem wird das Thema Datenschutz in den gesellschaftlichen Fokus gesetzt und mehr zur Verarbeitung von Daten informiert. Müller-Eiselt merkt an, dass, um gesellschaftliche Teilhabechancen für alle zu sichern, das Thema automatisierter Entscheidungsfindung stärker in den öffentlichen Diskurs rücken sollte. Dabei verweist er vor allem auf die Diskussion um die ADM-Systeme und deren nicht-existente Überprüfungsmöglichkeiten, welche für europäische Daten- und Verbraucherschützer zukünftig eine große Rollen spielen. Ohne ausreichenden Diskurs über die DSGVO und vor allem die ADM-Systeme werde auch kein Fortschritt im Punkt Datenschutz passieren.

Neben der Sensibilisieren der Nutzer appelliert Müller-Eiselt auch an die Berufsethik der Entwickler von ADM-Systemen. Durch die Anwendung von ADM-Systemen werde das Leben anderer Menschen beeinflusst, was die Entwickler neben allen Regulierungen und zivilgesellschaftlichen Kontrollen ebenfalls berücksichtigen sollen. Denn transparenter und humaner programmierte ADM-Systeme tragen ebenfalls zur gesellschaftlichen Kontrolle der Nutzerdaten bei.

Quelle: Titelbild: iStock / Warchi

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