Wie Ihr Unternehmen vom EU-Datenschutzkoordinator profitiert
Immer kompliziertere Regelungen und alles muss Datenschutzkonform sein. Die neu geschaffene Position des EU-Datenschutzkoordinators soll dabei helfen. Doch was macht der EU-DSK eigentlich und vor allem: Was haben Sie davon?
Zeit ist ein kritischer Faktor. Vielen Führungskräften fehlt schlichtweg die Zeit, sich intensiv mit dem Datenschutz zu beschäftigen. Die teilweise unterschiedlichen Aussagen der Experten im Netz sorgen zudem für Verwirrung und werden zum Hemmnis für die vollständige Umsetzung.
In kleinen und mittleren Unternehmen kann es daher ratsam sein, ausgewählte Mitarbeiter zu EU-Datenschutzkoordinatoren ausbilden zu lassen und von ihren operativen Fähigkeiten zu profitieren. Für die erfolgreiche Umsetzung der DSGVO muss der Datenschutz nämlich im täglichen Geschäft integriert werden. Dabei sind die Transparenz und ein fairer Umgang mit den Daten der Schlüssel.
Welche Aufgaben begleitet ein EU-Datenschutzkoordinator im Unternehmen?
Die Kernaufgabe des EU-DSK ist es, wie es der Name verrät, den Datenschutz im Unternehmen zu organisieren. Als Schnittstelle zu externen Datenschutzbeauftragten und Organisationen schärft er oder sie das Bewusstsein für Datenschutz im Team. Oft dienen EU-Datenschutzkoordinatoren in kleinen Unternehmen als Berater für Führungskräfte, übernehmen den Kontakt mit IT-Fachanwälten und klären juristische Datenschutzfragen. Zu guter Letzt wird die Vorbereitung, Pflege und Einsicht von Datenschutzdokumenten durch den EU-DSK entlastet.
Wie kann man sich zum EU-Datenschutzkoordinator ausbilden lassen und welche Personen sind für die Ausbildung am besten geeignet?
Eine Vielzahl an Unternehmen bieten die Ausbildung in Form eines Präsenzworkshops an. Einige Beratungsunternehmen wie msecure bieten künftig zusätzlich Online-Trainings für die Ausbildung an. Angesprochen sind dabei Personen die Kenntnisse der betrieblichen Tätigkeiten haben. Aus dem Bereich Personal, Marketing oder IT können das Mitarbeiter oder Führungskräfte sein – bei kleinen Unternehmen gar die Geschäftsleitung selbst.
„Der Anspruch ist nicht, alle 99 Artikel der DSGVO zu behandeln, sondern die wesentlichen Elemente in ihrer praktischen Umsetzung zu erfahren und nach der Ausbildung auf das eigene Unternehmen anwenden zu können,“ erklärt Datenschutzexperte und Mitinhaber von msecure, Götz Blechschmidt im Interview.
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Quelle Titelbild: Unsplash / Helloquence