22. Mai 2018 | Artikel drucken |

Datenschutz-Grundverordnung: Teil 4 – Datenportabilität

Ist Ihr Unternehmen schon bereit für die neue Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO)? Security Today gibt Ihnen in dieser Reihe von fünf Beiträgen unverbindliche Tipps an die Hand, die Sie bei der Umsetzung beachten sollten. Der vierte Teil der Beitragsreihe dreht sich um das Thema Datenportabilität.

Mit der DSGVO wird zum ersten Mal die Möglichkeit gegeben, persönliche Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten, das übertragbar und implementierbar ist. Auf diese Weise entsteht zusätzliche Transparenz und Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Daten eigenständig zu überprüfen oder in andere Länder zu übertragen, wie es beispielsweise im Fall einer Auswanderung nötig wird.

Handlungsempfehlung: Die Einhaltung von Compliance-Richtlinien ist hier essentiell, um bei Anfragen vollständige und ordentlich aufbereitete Datensätze zur Verfügung stellen zu können. Wird etwa ein Teil der Daten innerhalb einer Cloud und ein anderer Teil auf eigenen Servern verarbeitet, kann es unter Umständen zu undurchsichtig werden.

Quelle Titelbild: iStock / Sitthiphong

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