23. Juli 2019 | Artikel drucken |

Social Media Guidelines: So machen Sie ihr Unternehmen in den Sozialen Medien sicher 

73 Prozent der Deutschen Unternehmen nutzen Soziale Netzwerke. LinkedIn, Twitter und Co. eignen sich als wertvolles Kommunikationstool – dessen Gefahren sind sich viele Unternehmer aber nicht bewusst. Um ein Sicherheitsrisiko durch Mitarbeiter zu verringern muss eine sinngemäße Nutzung also schriftlich festgehalten werden. 

Der Nutzwert von Social Media für deutsche Unternehmen. 

Zu Recht setzen immer mehr Unternehmen auf die Sozialen Netzwerke als wichtiges Kommunikations-Tool im Kundenkontakt. Über diese Kommunikationskanäle können Ankündigungen und Botschaften in kurzer Zeit an zahlreiche Empfänger überbracht werden. 

Laut einer Studie des Bitkom Verbandes nutzen bereits 73 Prozent der Deutschen Unternehmen soziale Netzwerke, unter Anderem zum Aufbau einer Marke, zur Stärkung der Kundenbindung sowie zur verbesserten Reaktion beim technischen Kundendienst. 

Welche Gefahren lauern durch Mitarbeiter? 

Viele Unternehmer unterschätzen jedoch die Risiken die mit der “Social” Unternehmenskommunikation verbunden sind. Neben Arbeitszeitmissbrauch, Datenverlust durch Malwareinfektionen und dem Verrat von Betriebsgeheimnissen drohen vor allem Reputationsschäden durch die eigenen Mitarbeiter. 

Laut Bitkom haben rund die Hälfte der Unternehmen in Netz bereits Gegenwind in Form von Kritik am Produkt oder der Unternehmenspolitik erfahren. Die unsachgemäße Handhabung solcher Beiträge führt in vielen Fällen wie Beispielsweise Daimler-Benz, Vodafone und vielen anderen zu schweren Folgen und Reputationsverluste. Häufig geschieht dies, da Unternehmen Praktikanten oder unerfahrenen Mitarbeitern die Verantwortlichkeit für Instagram, Twitter und Co. in die Hände legen.  

Mitarbeiter solltzen sich stets die Risiken von sozialen Netzwerken vor Augen rufen. (Quelle: Pixabay / FirmBee)

Wie sichere ich mein Unternehmen in den sozialen Netzwerken? 

Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Mitarbeiter im Umgang mit Sozialen Medien sowie den zugehörigen datenschutzrechtlichen Vorschriften geschult werden.  

Gut ausgearbeitete Nutzungsrichtlinien (Social-Media-Guidelines) werden zwar in der Praxis nicht immer vollständig eingehalten schaffen aber ein Bewusstsein für den konformen Umgang und die Sicherheit in den Social Networks. 

Tipps für den Social Media Guideline 

Zwar sollten Social Media Guidelines immer auf das Unternehmen, das Geschäftsmodell und die Nutzung der sozialen Netzwerke individuell angepasst sein, die folgenden Tipps können aber dabei helfen Ihren Guide zu erstellen: 

  1. Arbeitnehmer dürfen keine unüberlegten Aussagen über das Unternehmen treffen. Das kann für den Arbeitnehmer Konsequenzen von einer Abmahnung bis zur Kündigung haben. 
  2. Verbot vertrauliche Informationen oder Betriebsgeheimnissen preiszugeben
  3. Unternehmensinterna sind vertraulich zu behandeln und nicht in sozialen Netzwerken zu kommunizieren. Die Beiträge sollten sinnvoll und respektvoll sein. Gleiches gilt für sonstige Postings. 
  4. PersönlicheMeinungen über Vorgesetzte im Unternehmen gehören grundsätzlich nicht in Soziale Netzwerke. 
  5. Füröffentliche Äußerungen für das Unternehmen ist die Presseabteilung Ihres Unternehmens zuständig. 
  6. Bitte verwenden sie immer neue Passwörter für die Sozialen Netzwerke! Die Passwörter, mit denen Mitarbeiter auf Firmendaten zugreifen, sind nicht dazu bestimmt, sich in soziale Netzwerke einzuloggen. Denn das kann für das Unternehmen ein unüberschaubares Risiko darstellen. 
  7. Rechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden (insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht!). 
  8. Es muss unbedingt festgelegt werden, welche Mitarbeiter auf Sozialen Netzwerken für das Unternehmen sprechen dürfen. 
  9. Mitarbeiter in Führungspositionen sollten ihren aktuellen Standort nicht per geo-tracking mitteilen. Ansonsten könnten schnell nicht gewollte Bewegungsprofile erstellt werden. 
  10. Der Umgang mit sozialen Netzwerken in Unternehmen sollte im Rahmen einer unternehmensbezogenen „Social-Media-Nutzungsrichtlinie“ den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasst werden. Die oben aufgeführten Punkte werden Bestandteil der Richtlinie.
  11. Arbeitsvertragliche Regelungen oder gesonderte betriebliche Vereinbarungen müssen erstellt und in die Arbeitsverträge aufgenommen werden. 

 

Quelle Titelbild: scyther5 

Hier schreibt Alec für Sie

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