1. März 2021 | Artikel drucken | |

Digitalisierung von Krankenhäusern mit dem Krankenhauszukunftsgesetz

Eine moderne, hochwertige und digitale Gesundheitsversorgung  während der Covid-19-Pandemie und darüber hinaus soll das Krankenhauszukunftsgesetz fördern. Das neue Gesetz betrifft hauptsächlich die Finanzierung von Investitionen von Krankenhäusern. Wir verraten Ihnen, was das KHZG für die Gesundheitsbranche bedeutet.

Anhand eines Investitionsprogramms werden ab dem 01. Januar 2021 drei Milliarden Euro für die Digitalisierung der Krankenhäuser in Deutschland zur Verfügung gestellt. Diese sollen Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit in Krankenhäusern fördern. Zudem sollen die Länder weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Am 29. Oktober 2020 ist das KHZG in Kraft getreten.

Das KHZG dient der Förderung einer qualitativ hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung. Quelle: Adobe Stock / Gorodenkoff

Die Wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet.
    Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.

  • Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.

  • Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

  • Die Krankenhausträger konnten bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Für die Abgabe der Anträge bei den Ländern bestehen entsprechend kürzere Fristen (Bayern: 31. Mai 2021)

  • Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.

  • Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit haben Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten erarbeitet und am 30. November 2020 erstmals veröffentlicht. Umfasst von der Förderung werden beispielsweise Patientenportale, digitales Aufnahme-, Behandlungs- oder Entlass-management sowie digitale Dokumentation.

Bei jedem Fördertatbestand müssen 15% der Summe in Informationssicherheit investiert werden. Aufgrund unseres bereits vorhandenen Expertenwissens haben wir uns selbstverständlich in das neue Krankenhauszukunftsgesetz eingearbeitet und können Sie hierzu kompetent beraten. Eine Erstinformation zum KHZG und zum Stand der Technik in der Informationssicherheit in Krankenhäusern bieten wir als  kostenloses Webinar an.

 

Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Netzwerk auch als Partner für Umsetzungsprojekte im Bereich IT-Sicherheit zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089-71680240

 

Quelle Titelbild: Adobe Stock/ sdecoret

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