3. Mai 2019 | Artikel drucken | |

E-Commerce: So stärkt die EU-Kommission die Rechte der Verbraucher

Wenn ein Onlinehändler einem Kunden personalisierte Preise anzeigt, dann muss er dies in Zukunft klar dazusagen. Auch die so beliebten Vergleichsportale werden zukünftig dazu verpflichtet sein, ihre Auswahlkriterien gegenüber dem Kunden eindeutig offenzulegen. Mit diesen und weiteren Vorschriften will die EU-Kommission mehr Transparenz für Käufer im Internet garantieren.

Für die meisten ist der oft günstigere Preis im Onlineshop ein Grund, warum sie ihre Ware online beziehen. Dem zu Folge ist der Onlinehandel ein stark nach dem Preis ausgerichteter Markt. Auch die Individualisierung des Preises ist längst im E-Commerce angekommen und führt dazu, dass sich die Preise von Tag zu Tag oft stark unterscheiden. Doch genau diese Volatilität der Preise, soll nun durch Maßnahmen des Europäischen Parlaments für Internetkäufer transparenter werden.

Kennzeichnung von personalisierten Preisen

In Zukunft sollen, die im Onlineshop vermeintliche Schnäppchen, besser von überteuerten Angeboten unterscheidbar sein. Bei vielen E-Commerce-Anbietern kann man eine extrem starke Volatilität des Preises erkennen. Oft variieren ihre Produktpreise nicht nur tageweise, sondern werden auch von Kunde zu Kunde verschieden angezeigt. Wer demzufolge häufig teure Qualitätsprodukte bestellt, bekommt automatisch einen höheren Kaufpreis angezeigt. Nach der Idee des Europäischen Parlaments müssen die Shoppingportale in Zukunft ihre Kunden über ein solches Vorgehen informieren. Auch bei den Kundenbewertungen zu den Produkten werden zukünftig strengere Richtlinien eingeführt, um so nachweisen zu können, dass die Rezensionen tatsächlich von echten Kunden stammen.

Hinweisungspflicht für Vergleichsportale im Internet

Zahlreiche Portale haben sich heute darauf spezialisiert, dem Onlinekäufer bei der Suche nach dem besten Deal zu Produkten, Reisen oder Ähnliches zu unterstützen. Welches Produkt und viel wichtiger, warum spezielle Anbieter in den Suchergebnissen vorne liegen, bleibt jedoch meist verschwiegen. Nach dem Willen der EU-Kommission soll sich auch dies in Zukunft ändern. Künftig muss von den verschiedenen Vergleichsportalen gekennzeichnet werden, wenn ein Ranking durch Provisionsleistungen beeinflusst worden ist. Auch auf Plattformen wie eBay, Amazon Marketplace und Co. soll klarer erkennbar sein, ob die Ware von einem privaten Anbieter oder einem Unternehmen angeboten wird.

Widerruf im E-Commerce

Kunden sollen zukünftig im Onlinehandel verstärkt Informationen über ihre Rechtsansprüche im Zusammenhang mit Kauf und Widerruf vorfinden. Die ursprünglich geplanten Änderungen beim Widerrufsrecht, dem sogenannten „New Deal for Consumers“, sind vom Gremium des Europäischen Parlaments verabschiedet worden und durch eine neue, benutzerfreundlichere Version ersetzt worden. Händler wären demzufolge nicht mehr verpflichtet gewesen, eindeutig benutzte Ware zurückzunehmen bzw. die Rückzahlung des Kaufpreises erst nach Ankommen der Retourware im Onlineshop freizugeben und nicht bereits nach der Registrierung der Rücksendung.

 

Quelle Titelbild: iStock / Petar Chernaev

 

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